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Fragen und Antworten

Welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten bietet Ihnen die DeKiTa in Dessau-Roßlau?

Die DeKiTa betreut Kinder in 14 Kindergärten, 8 Horten und einem Jugendclub in unterschiedlichen Stadtgebieten von Dessau-Roßlau.

 

Über diesen Link gelangen Sie zur Übersicht unserer Kitas,

und

hier können Sie sich über unsere Hortangebote informieren.

Wie und wann kann ich mein Kind in der Kita anmelden?

Sie können Ihr Kind unverbindlich online oder schriftlich bei uns anmelden. Ihre Anmeldung sollte rechtzeitig, d.h. sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuungszeit erfolgen. Für jedes Kind ist eine gesonderte Anmeldung auszufüllen.

 

Die nötigen Antragsformulare sind auf folgenden Seite hinterlegt:
» Anmeldung Krippe und Kita
» Anmeldung Hort

Wie und wann melde ich mein Kind für einen Hortplatz an?

Sie können Ihr Kind unverbindlich online oder schriftlich für einen Hortplatz in einer Einrichtung bei uns anmelden. Ihre Anmeldung sollte in der Regel spätestens Ende Februar des kommenden Schuljahres erfolgen. Für jedes Kind ist eine gesonderte Anmeldung auszufüllen.

Bitte beachten Sie: Schuleintritt ist der 1. August des Jahres, in dem Ihr Kind erstmals eine Schule besucht, da das Kindergartenjahr grundsätzlich zum 31.07. endet.

 

HIER gelangen Sie direkt zur Anmeldung.
[externer Link: Portalseite Little Bird – Stadt Dessau-Roßlau]

Welche Unterlagen benötige ich zur Aufnahme in eine Kita?

Mit der Zusage eines Kitaplatzes, mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung, werden folgende Unterlagen zur Aufnahme abgefordert:

 

  • Personalausweis/-e der Sorgeberechtigten in Kopie oder gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Auszug aus dem Sorgerechtsregister gem. §58a SGB VIII (Sorgerechtserklärung nicht verheirateter Eltern) in Kopie
  • Kindergeldbescheid/-e in Kopie
  • Impfbuch des Kindes in Kopie (Nachweis Masernimpfung) laut Impfempfehlung
  • Mitteilung der gewünschten Betreuungsstunden
  • ausgefüllter Antrag auf Geschwisterermäßigung (nur bei leiblichen oder adoptierten Geschwisterkindern)

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in der Wunscheinrichtung erhält?

Durch die Zusage eines Kitaplatzes, die mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung erteilt wird, erfahren Sie, welche Einrichtung Ihr Kind besuchen kann. Ein grundlegendes Anliegen der DeKiTa ist es, jedem Kind einen geeigneten und wohnortnahen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Dennoch kann es gelegentlich in einer Einrichtung zu Kapazitätsproblemen kommen und der Platz in der Wunscheinrichtung kann nicht garantiert werden. In diesem Fall bieten wir zunächst eine Alternative an, bis ein Platz in der Wunscheinrichtung verfügbar ist.


Unsere Sprechzeiten:
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr

Wie lang ist die Eingewöhnungsphase für mein Kind?

Die Eingewöhnungsphase für Ihr Kind ist uns sehr wichtig. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern achten wir auf eine behutsame und individuelle Eingewöhnung, um Ihrem Kind einen guten Start ins Kita-Leben zu ermöglichen.

Der Betreuungsbeginn der Eingewöhnungsphase erfolgt immer zum 1. des Monats ab dem Datum der Zusage.

Welche Betreuungszeiten gibt es für mein Kind im Kindergarten und im Hort?

Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:

 

Kindergarten:
Für den Krippen- und Kindergartenbereich wird eine Betreuung von fünf Stunden bis zehn volle Betreuungsstunden täglich angeboten.

 

Hort:
Für den Hortbereich erfolgt eine Betreuung während der Öffnungszeiten der Horte von drei Stunden bis sechs volle Betreuungsstunden täglich (außer bei der Ferienbetreuung).

 

Eine Betreuung in den Schulferien setzt eine fristgerechte Ferienanmeldung mit höheren Betreuungszeiten voraus. Ihnen entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten.

 

Das nötige PDF-Dokumente zur Ferienanmeldung oder Notbetreuung erhalten Sie auf der Seite. Kita- und Hortvertrag

Muss ich eine Änderung der Wohnanschrift melden?

Sollte sich Ihre Wohnanschrift ändern, teilen Sie uns diese Änderung bitte umgehend mit. Beabsichtigen Sie auf Grund Ihres Wohnungswechsels auch Ihr Kind in einer anderen Kindereinrichtung anzumelden, denken Sie bitte rechtzeitig an einen Antrag auf Einrichtungswechsel.

 

Das nötige PDF-Dokument erhalten Sie auf der Seite Kita- und Hortvertrag.

Kann ich eine Betreuungszeit auch ändern und wie?

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung über die Nutzung der kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Dessau-Roßlau in der jeweils gültigen Fassung, ist eine Änderung der Betreuungsstunden nur für den vollen Monat möglich. In diesem Fall ist mindestens 3 Monate vor der Änderung ein schriftlicher Antrag zu stellen. Über Ausnahmen, bei sich kurzfristig ergebender Arbeitsaufnahme oder anderen wichtigen Gründen entscheidet der Eigenbetrieb nach pflichtgemäßem Ermessen. Hier wäre allerdings ein Nachweis zu erbringen.

 

Alle nötigen PDF-Dokumente erhalten Sie auf den Seiten Kita-Anmeldung oder Kita- und Hortvertrag.

Was kostet ein Kita- oder Hortplatz und gibt es auch Ermäßigungen?

Für Kinder unter 3 Jahren (Krippe)

tägl. Betreuungszeit Kostenbeitrag
bis 5 Stunden 123 €
bis 6 Stunden 139 €
bis 7 Stunden 152 €
bis 8 Stunden 165 €
bis 9 Stunden 175 €
bis 10 Stunden 188 €

Für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (Kindergarten)

tägl. Betreuungszeit Kostenbeitrag
bis 5 Stunden 80 €
bis 6 Stunden 93 €
bis 7 Stunden 98 €
bis 8 Stunden 121 €
bis 9 Stunden 126 €
bis 10 Stunden 139 €

Für Kinder ab dem Schuleintritt (Hort)

tägl. Betreuungszeit Kostenbeitrag
bis 3 Stunden 33 €
bis 4 Stunden 41 €
bis 4 Stunden 52 €
bis 6 Stunden 63 €

Kostenbeitrag für Kinder die ausschließlich die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen

nach § 4 Abs. 3
Wochenpauschale 16 €
Tagessatz bei
bewegl. Ferientagen
3 €

Eine Ermäßigung des Kostenbeitrags ist möglich, wenn:

  • zwei oder mehr Kinder gleichzeitig und regelmäßig in Tageseinrichtungen gefördert oder betreut werden (Schulkinder bleiben unberücksichtigt)
  • ein Kindergeldanspruch besteht
  • in einem Haushalt leben oder ein Wechselmodell nachgewiesen wird

Steht mir eine Beitragsbefreiung zu und wo kann ich diese beantragen?

Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie einen Kostenübernahme beantragen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an:
Jugendamt Dessau-Roßlau | Elternbeiträge
Zerbster Straße 4 | 06844 Dessau-Roßlau

 

Hier gelangen Sie direkt auf die externe Seite des Jugendamtes der Stadt Dessau-Roßlau:
https://verwaltung.dessau-rosslau.de/soziales-bildung/kinder-jugend-und-familie

Welche Möglichkeiten der Bezahlung des Kita- oder Hortplatzes habe ich?

Sie können den Elternbeitrag monatlich auf das Konto des Eigenbetriebes DeKiTa überweisen oder Sie vereinbaren mit uns eine Einzugsermächtigung.

Das nötige PDF-Dokument zur Abmeldung erhalten Sie auf der Seite Kita- und Hortvertrag.

Bis wann muss der Beitrag bezahlt sein?

Der Kostenbeitrag ist wahlweise bis zum 5. Kalendertag des laufenden Monats einzuzahlen oder wird am 15. Kalendertag des laufenden Monats im Lastschriftverfahren eingezogen.

Wie kann ich einen Kita- oder Hortplatz abmelden und welche Fristen gibt es?

Gemäß §6 der Satzung über die Nutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau in der jeweils gültigen Fassung, können Eltern das Betreuungsverhältnis für Ihr Kind schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung ist an die Verwaltung des Eigenbetriebes DeKiTa mit den entsprechenden Unterschriften zu richten.

 

Das nötige PDF-Dokument zur Abmeldung erhalten Sie auf der Seite Kita-Anmeldung oder Kita- und Hortvertrag.

 

Bitte senden Sie das unterschriebene Abmeldeformular an folgende Postanschrift:
Dessau-Roßlauer Kindertagesstätten
Gliwicer Straße 1 | 06842 Dessau-Roßlau

 

oder als PDF-Versand per E-Mail an:
platzvergabe-dekita@dessau-rosslau.de