ELTERN - TELEFON Unsere Sprechzeiten:
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Dienstag: | 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr |
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Donnerstag: | 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr |
Zum »Tag der Kinderbetreuung« 2021
Heute, am 10. Mai 2021, feiern wir den »Tag der Kinderbetreuung 2021«.
Die große Bedeutung der täglichen Leistungen aller in der Kinderbetreuung arbeitenden Menschen wollen wir in diesem Jahr – aufgrund der aktuell eingeschränkten Gegebenheiten – auf besondere Weise würdigen.
Die Bürgermeisterin der Stadt Dessau-Roßlau Frau Sabrina Nußbeck, die Betriebsleiterin Frau Rach, Leiterinnen und Leiter unserer Kindereinrichtungen, welche hier stellvertretend für alle Standorte stehen sowie Kinder und Eltern unserer Einrichtungen nutzen diesen Anlass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes »DeKiTa« ein ganz besonderes »DANKESCHÖN« auszusprechen.
: : Videobotschaft zum »Tag der Kinderbetreuung«
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DeKiTa geht neue Wege der Digitalisierung
Unsere Angebote und Einrichtungen unter den Gegebenheiten der aktuell bestehenden pandemischen Lage auch weiterhin der breiten Öffentlichkeit angemessen zu präsentieren gibt uns hinreichend Anlass, neben unserem bereits bestehenden Internetangebot auf »www.dekita.de«, zukünftig auch alternative Medienquellen für digitale Angebote und Informationen zunutzen.
Hier haben wir Strategien erarbeitet, welche für Interessierte auch auf digitalem Wege zukünftig noch bessere Einblicke in die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte unserer Einrichtungen und deren inhaltliche wie auch bauliche Umsetzung an unseren Standorten ermöglichen.
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Unsere erste eigene Filmproduktion
Eröffnung & Inbetriebnahme Kita »Essener Straße«
Das Wohl Ihrer Kinder liegt uns am Herzen!
Für die positive Entwicklung und die Zukunft unserer Kinder erarbeiten wir seit Anbeginn unserer Gründung im Sommer 2010 individuelle pädagogische Konzepte für unsere Einrichtungen.
In diesem Jahr 2021 freuen wir uns über den erfolgreichen Bauabschluss und die Eröffnung unseres ersten Kita-Neubaus in kommunaler Trägerschaft nach über 30 Jahren. Hier kommen das zugrundeliegende pädagogische Konzept und deren bauliche Umsetzung in allen wesentlichen Faktoren moderner frühkindlicher Förderung und Entwicklung zum Tragen.
Hier präsentieren wir unseren neuen Imagefilm zur Eröffnung unserer neuen Kindereinrichtung »Essener Straße«.
: : Imagefilm | DeKiTa Kindereinrichtung »Essener Straße«
Der Eigenbetrieb »DeKiTa« sagt DANKESCHÖN!
Video-Grußbotschaften zur Eröffnung unserer neuen Kindereinrichtung
Zum Anlass der Eröffnung und Übergabe unserer neuen Einrichtung haben wir zudem eine Vielzahl externer Video-Grußbotschaften erhalten, welche wir Ihnen an dieser Stelle gern als Zusammenschnitt präsentieren möchten.
Wir waren sehr erfreut über die rege Beteiligung und möchten allen Gratulanten für Ihre Unterstützung ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Video-Grußbotschaften von Gratulanten und Unterstützern
: : Grußbotschaften zur geplanten Eröffnung der neuen Kindereinrichtung
Audit Gesunde Kindertageseinrichtung (Stand 08.12.2020)

Information zum Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
der Deutsche Bundestag hat im Oktober das sogenannte Masernschutzgesetz verabschiedet, welches mit Wirkung zum 01. März 2020 in Kraft tritt.
Hintergrund ist, dass Masern eine ernste Erkrankung sind, die schwerwiegende Folgeerscheinungen mit sich bringen können. Aus diesem Grund, soll mit Hilfe einer früh ansetzenden Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, ein verbesserter Impfschutz angestrebt werden. Dieser schützt nicht nur Ihr Kind, sondern auch Personen in Ihrem Umfeld, die aufgrund medizinischer Bedenken nicht geimpft werden können, so beispielsweise Babys und immungeschwächte Personen.
Das Gesetz regelt, dass der Impfschutz gegen Masern bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen) überprüft und vor Aufnahme nachgewiesen werden muss. Für Kinder, die bereits vor dem 01. März 2020 eine Einrichtung besuchen, muss der Nachweis über den Impfschutz bis zum 31. Juli 2021 der Einrichtungsleitung vorgelegt werden bzw. in der Verwaltung des Eigenbetriebes, Antoinettenstraße 37, 06844 Dessau-Roßlau.
Dies kann durch den Impfausweis, das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft (herausnehmbare Karte) oder ein ärztliches Zeugnis über die durchgeführte Impfung geschehen. Liegt eine Immunität vor, oder wenn die Impfung aufgrund medizinischer Gründe nicht möglich ist, ist dies durch ein ärztliches Zeugnis zu bescheinigen. Wenn der Nachweis bereits an anderer Stelle (bei der Leitung einer anderen Einrichtung oder einer staatlichen Stelle) erbracht wurde, kann eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.
Wir bitten Sie bereits jetzt, den Impfschutz Ihres Kindes durch Ihren Kinder- oder Hausarzt überprüfen zu lassen, gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen und diese im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.
Weitere Informationen und Wissenswertes zum Thema Masernschutzgesetz finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
Doreen Rach
Betriebsleiterin