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Eröffnung & Inbetriebnahme Kita »Essener Straße«

 

Das Wohl Ihrer Kinder liegt uns am Herzen!


Für die positive Entwicklung und die Zukunft unserer Kinder erarbeiten wir seit Anbeginn unserer Gründung im Sommer 2010 individuelle pädagogische Konzepte für unsere Einrichtungen.

In diesem Jahr 2021 freuen wir uns über den erfolgreichen Bauabschluss und die Eröffnung unseres ersten Kita-Neubaus in kommunaler Trägerschaft nach über 30 Jahren. Hier kommen das zugrundeliegende pädagogische Konzept und deren bauliche Umsetzung in allen wesentlichen Faktoren moderner frühkindlicher Förderung und Entwicklung zum Tragen.

 

Hier präsentieren wir unseren neuen Imagefilm zur Eröffnung unserer neuen Kindereinrichtung »Essener Straße«.

 


: : Imagefilm | DeKiTa Kindereinrichtung »Essener Straße«






Der Eigenbetrieb »DeKiTa« sagt DANKESCHÖN!

 

Video-Grußbotschaften zur Eröffnung unserer neuen Kindereinrichtung


Zum Anlass der Eröffnung und Übergabe unserer neuen Einrichtung haben wir zudem eine Vielzahl externer Video-Grußbotschaften erhalten, welche wir Ihnen an dieser Stelle gern als Zusammenschnitt präsentieren möchten.

Wir waren sehr erfreut über die rege Beteiligung und möchten allen Gratulanten für Ihre Unterstützung ein herzliches Dankeschön aussprechen.


 

Video-Grußbotschaften von Gratulanten und Unterstützern

 


: : Grußbotschaften zur geplanten Eröffnung der neuen Kindereinrichtung

Liebe Eltern,
 
gerade in diesen Zeiten finden wir es herausragend und es erfüllt uns mit Stolz, dass es 2 unserer Einrichtungen gelungen ist, sich einem externen Auditverfahren zu stellen und das Zertifikat "gesunde KiTa" zu erhalten. Herzlichen Glückwunsch den Teams der Kita "Luisenkinder" im Ortsteil Waldersee und des Hortes "Am Kornhaus" im Ortsteil Ziebigk für diese beachtliche Leistung. 👏
 
"Das Audit Gesunde KiTa wurde von der Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V. gemeinsam mit KiTa-Leiterinnen und Erzieherinnen entwickelt und erprobt. Seit 2006 steht es Kindertagesstätten offen, ihre gesundheitsförderliche Entwicklung auf den Prüfstand zu stellen.
Anhand ausgewählter Kriterien bewerten sich KiTas in Bezug auf die Qualität des gesundheitsförderlichen Zustandes ihrer Einrichtung und der gesundheitlichen Kompetenz ihrer Akteure. Dabei werden sowohl Arbeitsbedingungen als auch organisatorische und inhaltliche Fragestellungen untersucht und in einem Qualitätsbericht zusammengefasst. Der Selbstbewertung folgt eine Fremdbewertung. Bei erfolgreicher Verteidigung schließt das Verfahren mit der Übergabe des Zertifkats. Dieses ist drei Jahre gültig und muss dann mit einer Rezertifizierung bestätigt werden. Mit jeder Zertifizierung werden deshalb Entwicklungsziele festgelegt, die es zur nächsten Zertifizierung zu erreichen gilt."
 
Doreen Rach
Betriebsleiterin
 

Liebe Eltern,

 

der Deutsche Bundestag hat im Oktober das sogenannte Masernschutzgesetz verabschiedet, welches mit Wirkung zum 01. März 2020 in Kraft tritt.

 

Hintergrund ist, dass Masern eine ernste Erkrankung sind, die schwerwiegende Folgeerscheinungen mit sich bringen können. Aus diesem Grund, soll mit Hilfe einer früh ansetzenden Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, ein verbesserter Impfschutz angestrebt werden. Dieser schützt nicht nur Ihr Kind, sondern auch Personen in Ihrem Umfeld, die aufgrund medizinischer Bedenken nicht geimpft werden können, so beispielsweise Babys und immungeschwächte Personen.

 

Das Gesetz regelt, dass der Impfschutz gegen Masern bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen) überprüft und vor Aufnahme nachgewiesen werden muss. Für Kinder, die bereits vor dem 01. März 2020 eine Einrichtung besuchen, muss der Nachweis über den Impfschutz bis zum 31. Juli 2021 der Einrichtungsleitung vorgelegt werden bzw. in der Verwaltung des Eigenbetriebes, Antoinettenstraße 37, 06844 Dessau-Roßlau.

 

Dies kann durch den Impfausweis, das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft (herausnehmbare Karte) oder ein ärztliches Zeugnis über die durchgeführte Impfung geschehen. Liegt eine Immunität vor, oder wenn die Impfung aufgrund medizinischer Gründe nicht möglich ist, ist dies durch ein ärztliches Zeugnis zu bescheinigen. Wenn der Nachweis bereits an anderer Stelle (bei der Leitung einer anderen Einrichtung oder einer staatlichen Stelle) erbracht wurde, kann eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

 

Wir bitten Sie bereits jetzt, den Impfschutz Ihres Kindes durch Ihren Kinder- oder Hausarzt überprüfen zu lassen, gegebenenfalls fehlende Impfungen nachzuholen und diese im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.

 

Weitere Informationen und Wissenswertes zum Thema Masernschutzgesetz finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

 

Doreen Rach

Betriebsleiterin

 

Fünf Kindertageseinrichtungen haben unterschiedliche Projektideen entwickelt und sich unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Dabei geht es z.B. um "Gesundheitsgerechte Kommunikation" und den Umgang miteinander, oder um "Bewegung"  und "Ernährung" .... mehr


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